2014_gg_header_01
2014_gg_header_02
2014_gg_header_03
2014_gg_header_04
Mehrgenerationenpark-Golden
NIZ
Regenbogen-Goldenstedt


Jeder kann in eine Situation geraten, in der es unausweichlich erscheint, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nicht immer ist dies jedoch erforderlich. Oft kann man durch ein Schlichtungsverfahren Zeit und auch Kosten sparen. Deshalb gibt es ehrenamtlich tätige Schiedspersonen, deren Aufgabe es ist, zwischen den Streitenden zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen.

Die Streitschlichtung beginnt mit dem Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Dieser kann bei der zuständigen Schiedsperson schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt. Der Antrag sollte Namen und Anschriften der Parteien sowie den Gegenstand des Streits enthalten.

Durch die zuständige Schiedsperson wird ein Verhandlungstermin anberaumt, zu dem die Parteien persönlich erscheinen müssen.
Schiedspersonen unterliegen der Schweigepflicht und haben die nötigen Befugnisse, um eine rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

In der Gemeinde Goldenstedt ist  Michael Wübbelmann als Schiedsmann tätig.