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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Der Landkreis Vechta hat eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung in Gärten und auf Sportanlagen erlassen. Die Beschränkung gilt ab dem 02.07.2020 bis zum 31.10.2020. Sie ist erforderlich geworden, weil sich die Grundwasserstände im Juni 2020 auf einem niedrigen bis sehr niedrigem Niveau befinden. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand aus den vergangenen beiden Trockenjahren 2018 und 2019 über den Winter nicht erholen konnte.

In der Allgemeinverfügung heißt es wörtlich:

"1. Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen / Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern wird täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr untersagt.

2. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.

3. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 31.10.2020. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. der Allgemeinverfügung wird angeordnet."


Die komplette Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit.